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   FG Hessen, 23.09.1969 - I 43/69   

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https://dejure.org/1969,4916
FG Hessen, 23.09.1969 - I 43/69 (https://dejure.org/1969,4916)
FG Hessen, Entscheidung vom 23.09.1969 - I 43/69 (https://dejure.org/1969,4916)
FG Hessen, Entscheidung vom 23. September 1969 - I 43/69 (https://dejure.org/1969,4916)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 10 Abs. 3 Ziff. 2 d; LStDV § 20 a Abs. 3 Ziff. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 727
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.10.1963 - VI 115/61 U

    Einordnung einer jährlichen Gewinnbeteiligung an einem Unternehmen als Leibrente

    Auszug aus FG Hessen, 23.09.1969 - I 43/69
    Die gegenteilige Ansicht des FG Baden-Württemberg (Urteil v. 20.2.1969, EFG 1969 S. 233 = VersR 69, 770 (L), es handele sich um eine Lücke im Gesetz, die der Richter so auszufüllen habe, wie nach dem Sinnzusammenhang des Gesetzes und nach dem sonst hervorgetretenen Willen der Gesetzgeber die Frage geregelt hätte, wenn sie in seinen Gesichtskreis getreten wäre, stützt sich mit dieser Formulierung zu Unrecht auf das BFH-Urteil VI 115/61 S vom 17.3.1961 ( BStBl 1961 III S. 346) und begegnet darüber hinaus einem grundsätzlichen Bedenken: Hier.
  • BFH, 17.03.1961 - VI 115/60 S

    Auslegung von Lücken in Steuergesetzen - Zusammenveranlagung von Ehegatten zur

    Auszug aus FG Hessen, 23.09.1969 - I 43/69
    Die gegenteilige Ansicht des FG Baden-Württemberg (Urteil v. 20.2.1969, EFG 1969 S. 233 = VersR 69, 770 (L), es handele sich um eine Lücke im Gesetz, die der Richter so auszufüllen habe, wie nach dem Sinnzusammenhang des Gesetzes und nach dem sonst hervorgetretenen Willen der Gesetzgeber die Frage geregelt hätte, wenn sie in seinen Gesichtskreis getreten wäre, stützt sich mit dieser Formulierung zu Unrecht auf das BFH-Urteil VI 115/61 S vom 17.3.1961 ( BStBl 1961 III S. 346) und begegnet darüber hinaus einem grundsätzlichen Bedenken: Hier.
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